Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
Lieber Reisegast,
Sie als Urlauber und wir als Reiseveranstalter sunda-islands.com OHG, schließen
einen Reisevertrag auf der Grundlage unserer Reisebedingungen. Wir bitten Sie,
sich diese aufmerksam durchzulesen.
Wir möchten, dass Sie einen schönen und erholsamen Urlaub verbringen.
Wir bemühen uns Sie voll zufrieden zu stellen.
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 aff. BGB und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro – Verband) gemäß §38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Angeboten haben Vorrang.
Diese Reisebedingungen gelten auch für Malaysia Discovery, das Malaysia-Angebot der sunda-islands.com OHG.
Die aktuellen Reise- und Geschäftsbedingungen als PDF-Dokument zum Download finden sie
>> hier <<
(Benötigt Acrobat Reader, www.acrobat.com)
1. Anmeldung
und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann, wie für
Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme mit uns zustande. Sie erhalten von
uns eine schriftliche Bestätigung, für uns wird der Reisevertrag erst
dann verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrer Buchungsstelle die Buchung und den
Preis der Reise schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für
die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären,
andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
2.1. Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis
angerechnet wird. Sie beträgt 10% des Reisepreises, jedoch höchstens
EUR 260,-. Eine höhere Anzahlung kann nach Vereinbarung von sunda-islands.com
gefordert werden, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist (z.B. zur Einhaltung
von Fristen für z.B. die Flugticketausstellung).
2.2. Bei Pauschalarrangements (auch organisierte Individualreisen sind rechtlich gesehen Pauschalreisen) erhalten Sie mit der Reisebestätigung einen Sicherungsschein im Sinne von §651k Abs. 3 BGB (s. Informationen zum Sicherungsschein).
2.3. Soweit den besonderen Kataloghinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen
ist, zahlen Sie bitte den Restreisepreis 30 Tage vor Reisebeginn, eingehend
beim Veranstalter. Bei Reisen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn gebucht werden,
sind wir berechtigt sofort den vollen Reisepreis zu vereinnahmen. Rücktritts-
und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
2.4. Die Reiseunterlagen werden 30 Tage vor Reisebeginn erstellt und nach
vollständigem Zahlungseingang unverzüglich versandt. Gehen Ihre Zahlungen
nicht fristgerecht und vollständig ein, haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung
der Reiseunterlagen, und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir
den Reisevertrag kündigen und die unten aufgeführten Stornokosten
bei Ihnen geltend machen. Aufwendungen für Nebenleistungen z.B. Besorgung
von Visa, Devisen, sowie bei kurzfristigen Buchungen telegrafische oder telefonische
Reservierungen und anfragen, gehen zu Ihren Lasten und werden gesondert in Rechnung
gestellt und sind, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Reisepreis zu bezahlen.
2.5. Alle Dokumente wie Angebote, Rechnungen, Tourprogramme und Reiseverläufe werden ausschließlich in digitalisierter Form per Email und falls dies nicht möglich ist ggf. per Fax versand. Ausnahmen sind unmittelbare Reisedokumente wie Flugtickets, Voucher, Sicherungsscheine und Versicherungspolicen sofern diese nicht digital erstellt werden können und/oder Papierform verlangen. Sofern Ihre Flugtickets E-Tickets (Elektronische Tickets) sind (bis Ende 2007 müssen gemäß IATA Richtline alle Tickets auf E-Tickets umgestellt werden) erfolgt auch der Versand aller anderen Reiseunterlagen in digitalisierter Form per Email.
Sofern Sie dennoch Reiseunterlagen in Papierform wünschen ist dies gegen Aufpreis möglich.
2.6. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung an die auf der Rechnung angebene Bankverbindung.
3. Reiseprogramm
und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer
Reisebestätigung. Allgemeine Hinweise im Katalog/auf der Website von sunda-islands.com
zu den Reisezielen, wie Einreisebestimmungen, Hotels, Beförderungsmitteln
und Preisberechnungen gelten auch für die Zusatzangebote von sunda-islands.com,
die außerhalb des Hauptkataloges erfolgen. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären,
über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Sonderwünsche:
Dem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Angebot ausgeschrieben sind,
wie z.B. EZ mit Meerblick, Bad, Balkon usw. wird je nach Verfügbarkeit
entsprochen. Kann entgegen der Bestätigung Ihr Wunsch durch Leistungsträger
ausnahmsweise nicht erfüllt werden, erstatten wir Ihnen einen evt. bezahlten
Zuschlag zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen, Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des
Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, wenn die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Wir werden sie von Leistungsänderung oder – abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung, der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie
folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten oder
Flugsteuern, so können wir den Mehrpreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir
vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis
um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung
der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert
hat. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben
wir Sie unverzüglich zu informieren.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% des Reisepreises sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.
Das Recht auf Rücktritt oder Umbuchung ist unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Preiserhöhung gegenüber uns geltend zu
machen.
5. Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Aufwendungen pauschaliert. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren
wird wie folgt berechnet:
I. Für Flugbuchungen
mit Linienflügen und für Inlandsflüge
- Linienflüge (Langstrecke)
I.1 Vor Ticketausstellung:
Ab Buchung bis 35 Tage vor Reiseantritt 15 % vom Flugpreis
ab 34. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % vom Flugpreis
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % vom Flugpreis
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 % vom Flugpreis
bei Nichtantritt 100 % vom Flugpreis
Es fallen jedoch immer 100€ pro Person an.
I.2 Nach Ticketausstellung:
ab 160,- € bis 100% vom Flugpreis, je nach Fluggesellschaft bzw. Tarif.
- Inlandsflüge (Zielgebiet)
I.3 Inlandsflüge im Zielgebiet
ab Buchung 100% Storno- und Umbuchungskosten
II. Für Kreuzfahrten/Seereisen/Segeltörns/Schiffsreisen
und -ausflüge
Ab Buchung bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% vom Reisepreis
ab 44. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom Reisepreis
ab 14. Tag vor Reiseantritt 100 % vom Reisepreis
bei Nichtantritt 100 % vom Reisepreis
Es fallen jedoch immer 50 € pro Person an.
III. Für Hotel- und
Apartmentbuchungen, Sonstige Leistungen
wie Touren, Fahrer, Guides, Ausflüge, Transfers etc.
Ab Buchung bis 31. Tag vor Reiseantritt 15 % pro Pers.
ab 30. Tag vor Reiseantritt 20 % pro Pers.
ab 21. Tag vor Reiseantritt 45 % pro Pers.
ab 14.Tag vor Reiseantritt 60 % pro Pers.
ab 6. Tag vor Reiseantritt 100 % pro Pers.
bei Nichtantritt 100 % pro Aptm./pro Pers.
Es fallen jedoch immer 50 € pro Person an.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie nicht zur angegebenen Zeit erscheinen oder
wegen unvollständiger Reisepapiere von der Beförderung ausgeschlossen
werden. Falls Sie zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits im Besitz der Reisedokumente
sind oder sie noch später erhalten, können wir Ihre Stornierung nur
anerkennen, wenn Sie uns die Reisedokumente bis zum vorgesehenen Reisetag zurückgegeben
haben. Liegen uns bis zu diesem Zeitpunkt die Reisedokumente nicht vor, so sind
wir berechtigt, den vollen Reisepreis zu berechnen.
Durch den Rücktritt des Kunden für andere Teilnehmer entstehende Kosten,
z.B. Einzelzimmerzuschläge, nicht mehr vorhandene Mindestteilnehmerzahl
etc., sind vom Kunden zu tragen.
Spezielle Stornierungsgebühren gelten für bereits reservierten Eintrittskarten
für Sport-Events, Musicals, Theater etc. und Zusatzleistungen, in diesem
Fall wird der Gegenwert voll berechnet. Bei Gruppen- und Sonderreisen, mit aus
dem In- und/oder Ausland enthaltenen Leistungen mit Sonderstornoregelungen,
ist der Veranstalter berechtigt die genannten Stornoregelungen außer Kraft
zu setzen und eine individuelle Stornorechnung zu stellen.
5.2. Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft,
der Beförderungsart oder der Zusatzleistungen vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel, die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.
Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie
sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur
eine Bearbeitungsgebühr für den erbrachten Zeitaufwand.
5.3. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen
Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch
den Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Eine Ausnahme stellen hier Flugbuchungen dar, da eine Namensänderung in
Flugbuchungen zumeist von Seiten der Fluggesellschaft ausgeschlossen ist. Hier
fallen die vollen Stornokosten, sowie die Kosten für eine Neubuchung an.
5.4. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich
formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber
in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht
in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten
Originalgutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen etc.) ist in der Ziffer 5.1.
geregelt.
7. Rücktritt
und Kündigung durch den Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) OHNE EINHALTUNG EINER FRIST: Wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet unser Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch
auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) BIS 30 TAGE VOR REISEANTRITT: Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie nach Eintritt der Voraussetzung
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie
erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
Wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns
im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde,
es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird
die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurückerstattet.
c) ANDERE FRISTEN: In Einzelfällen, bleibt es sunda-islands.com unbenommen,
andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem
Kunden in der Ausschreibung oder in der Reisebestätigung mitzuteilen.
Wir behalten uns vor vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Zahlungseingang
nicht erfolgt oder die Zahlungsfrist überschritten wird. In jedem Fall
treten wir vom Vertrag zurück, sobald die bei Überscheitung der Zahlungsfrist
entstehenden Kosten für eine Stornierung der Reise die Anzahlung überschreiten.
In dem Fall behalten wir die Anzahlung ein. Wir sind bemüht Sie vor eintreten
dieses Falls rechtzeitig zu informieren.
8. Aufhebung
der Vertrages wegen höherer Gewalt
8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur
Last.
8.2. Wird bei Schiffsreisen (Kreuzfahrten) die infolge einer bei Vertragsabschluß
nicht vorhersehbaren höherer Gewalt (wie z.B. Wetterlage, Nichterteilung
oder Entzug der örtlichen Genehmigung, sowie Schlepp-, Bergungs- oder Seenoteinsätzen
usw.), die Reise erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder behördlich
untersagt, so können wir Sie für den entsprechenden Zeitraum in ein
Hotel vor Ort umbuchen. Die Entscheidung obliegt ausschließlich dem Kapitän.
Die Mehrkosten werden von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen
fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in Angeboten angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung
der Angebote erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-,
Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Angeboten, die von unseren
evtl. vorhandenen Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen
beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen, entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes
oder –ortes.
9.2. Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
10. Gewährleistung
10.1. ABHILFE und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht
– Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich
dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet
(siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen
örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in
Verbindung! Sie erreichen uns unter Telefonnummer +49 (0)228 / 9180045. Falls
erforderlich schicken Sie eine E-mail an die E-mailadresse info@sunda-islands.com.
Geben Sie in jedem Fall die im Gutschein/Voucher genannte Buchungsnummer, das
Reiseziel und die Reisedaten an.
10.2. MINDERUNG DES REISEPREISES: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES: Wird eine Reise infolge Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4. SCHADENERSATZ: Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können
Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten
haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften sind sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
11.2. Sie erklären durch Ihre Anmeldung, dass ärztlicherseits keine
Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Sport-
und Tauchkursen/Tauchprogrammen und sonstigen Programmen bestehen. Es wird empfohlen,
sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen.
Die Tauchtauglichkeitsbescheinigung muss für Tauchgänge und Tauchkurse
vorgelegt werden und kann nur ggf. vor Ort eingeholt werden (alle notwendigen
Unkosten tragen Sie). Während der Tauchkurse und Programme ist den Tauchlehrern
und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss
ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer die Tauchprogramme
buchen, müssen über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.
Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen werden nicht erstattet.
12. Beschränkung
der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschaden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt
worden ist, oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,00; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit
wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie die Verluste und Beschädigung
von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind,
haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährungen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können
Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche
nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen
der gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben
Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt von Ihnen die Zahlung des Reisepreises bei Pauschalreisen
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet
werden (§651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei
der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH unter der Policennummer 1130369820
abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder
Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens
mit den Reiseunterlagen für Pauschalreisen ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in den Angeboten genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRV) bzw. Mehrkostenversicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten.
Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen sunda-islands.com
Reiseschutzes der Europäischen. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden
Reiseschutz mit Notrufservice rund um die Uhr.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Bonn.
16. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Abtretungs-/Aufrechnungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reisteilnehmers
gegen sunda-islands.com an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatten
und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. Der Reisende
ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche aus Zahlung des vereinbarten Reisepreises
mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung
ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
18. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetzes gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt.
19. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer. 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern nicht anderes angegeben!
20. Reiseveranstalter
sunda-islands.com oHG
Reichsstr. 12
D-53125 Bonn
Handelsregister: Amtsgericht Bonn, HRA 5757
Gerichtsstand: Amtsgericht Bonn
Geschäftsführer: Oliver C. Thornton, Rima Suharkat
USt-ID: DE228645399
Stand: Oktober 2007